Die Geschädigte deponierte an der polizeilichen Einvernahme vom 20. September 2017 (pag. 157 ff.), dass der Beschuldigte mit Düften gekommen sei. Weil es in den Betten so Milben habe, könne man diese mit diesen Düften bekämpfen. Zudem reinige es auch die Luft. Dann habe er sie an solchen Düften riechen lassen. So ein kleines Fläschchen habe CHF 180.00 gekostet. Zudem habe er ihr noch drei für zwei Diffuser angeboten, mit denen man die Düfte in die Luft geben könne. Dann sei es jedoch so weitergegangen. Sie habe nicht so viel gewollt. Sein Chef habe dann gesagt, dass man dies für drei Jahre benötigten würde. Sie habe dann gesagt, dass sie nur für ein Jahr wolle (pag. 158, Z. 23 ff.).