Weiter geht die Liste der Verbindungsnachweise darauf zurück, dass bei der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten am 4. Oktober 2017 ein Smartphone HTC in einem Sideboard sichergestellt wurde (pag. 815). Bei dieser Hausdurchsuchung war der Beschuldigte nicht anwesend, gemäss seiner Frau habe er sich im Kosovo aufgehalten (pag. 7). Entsprechend ist auch davon auszugehen, dass es sich beim gefundenen Mobiltelefon um ein damals nicht mehr aktuelles Handy handelte.