23 Hinsichtlich der Verbindungsnachweise ist zudem noch auf Folgendes hinzuweisen: Unbestrittenermassen war der Beschuldigte bereits im Herbst 2016 und vor April 2017 bei C.________, so hat sie beispielsweise 7. März 2017 und 9. März 2017 Verträge resp. Quittungen für die Betten oder die Entsorgung der alten Ware unterschrieben (pag. 52 ff.). Weiter geht die Liste der Verbindungsnachweise darauf zurück, dass bei der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten am 4. Oktober 2017 ein Smartphone HTC in einem Sideboard sichergestellt wurde (pag.