588 Z. 176 ff.). Dass der Beschuldigte als Verkäufer grosse Umsätze generiert, kann auch mit Blick auf seine aktuelle Stelle als Verkäufer für Betten, Matratzen und Lattenroste mit einem Fixum von CHF 12'500.00 pro Monat (vgl. pag. 1297; pag. 1304 Z. 16 ff.) angenommen werden. Aus den hiervor dargestellten Aussagen des Beschuldigten geht implizit hervor, dass der Beschuldigte nach dem bereits erwähnten Verkauf vom 19. April 2017 noch unzählige Male bei C.________ war, weil diese ihn jeweils benötigte (oder zum Kaffeetrinken). Mit Blick auf die Verbindungsnachweise zwischen dem 13. April 2017 und dem 22. Mai 2017 (pag.