Der Beschuldigte äusserte sich erstmals anlässlich der Hauptverhandlung vom 10. November 2022 zu den Vorwürfen (pag. 977 ff.). Er gab an, sich nicht mehr erinnern zu können, wie er die Geschädigte kennengelernt habe (pag. 977, Z. 13) oder wie oft er bei dieser gewesen sei, bis die Geschädigte die Bestellung für die Düfte aufgegeben habe, und wie der Kontakt abgebrochen sei (pag. 979, Z. 45). Das liege zu lange zurück. Die Geschädigte sei aber eine freundliche, zuvorkommende und nette Dame (pag. 977, Z. 16 sowie pag. 981, Z. 25 f.). Nebst der Bestellung habe er ihr auch die Probefläschchen von seinem Arbeitgeber überlassen (pag.