20 13.4 Aussagen des Beschuldigten 13.4.1 Ausführungen der Vorinstanz Die Vorinstanz fasste die Aussagen des Beschuldigten zusammen und würdigte sie wie folgt (pag. 1033 f.; S. 22 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; Hervorhebungen im Original): An der delegierten Einvernahme vom 28. Oktober 2019 machte der Beschuldigte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch (pag. 154 ff.).