Darüber hinaus schien sie aber den Beschuldigten nicht belasten zu wollen. Vielmehr hielt sie ihm zu Gute, dass er ihre Aufstellung über die bezahlten Geldbeträge «wirklich anerkannt und auf dem aufgebaut» habe, er freundlich gewesen und sie mit ihm «dschlag cho» sei; mit der Zeit habe sie gedacht, sie «hätte jetzt einfach etwas viel Geld ausgegeben» (pag. 164 Z. 348 ff.). Im Ergebnis scheint sich C.________ vor allem daran gestört zu haben, dass der Beschuldigte ihr keine Quittungen ausstellte (vgl. pag. 164 Z. 346 ff.).