__ bei ihrer zweiten Einvernahme denn auch an, ihre Geschwister hätten gewollt, dass sie zur Polizei gehe; ihre (eigene) Absicht sei einfach gewesen, dass die Bezahlungen aufhörten (pag. 192 Z. 1050 ff.). Entsprechend machte sie zwar eine Anzeige, konstituiert sich aber nicht als Privatklägerin (pag. 32 f.). Wie sie erwähnte, ging es ihr darum, die Geldforderungen des Beschuldigten zu stoppen, was ihr mit der Anzeige auch gelang. Darüber hinaus schien sie aber den Beschuldigten nicht belasten zu wollen.