Der letzte Bezug erfolgte am 7. Juli 2017 und damit nur kurz vor der Anzeige am 10. Juli 2017, mit welcher die Geschädigte eben die Geldforderungen des Beschuldigten zu stoppen versuchte, was ihr auch gelang. Im Rahmen der Anzeige vom 10. Juli 2017, und damit nur drei Tage nach der letzten Barzahlung deponierte die Geschädigte bei der Polizei, dass nach dem Kauf der Betten der Beschuldigte ihr Raumdüfte von F.________ (Marke) verkauft habe. Diese würden helfen, die Pollen aus der Wohnungsluft zu filtern. Ergänzend habe sie noch zwei Diffuser gekauft, wofür sie eine Rechnung von insgesamt CHF 5’854.00 bezahlt habe.