Die beiden Zusammenstellungen der Geschädigten lassen sich im Weiteren lückenlos mit den Barbezügen ab dem Aktionärs-Sparkonto und dem Privatkontoplus der K.________ (Bankinstitut) sowie dem Sparkonto der L.________ (Bankinstitut) zusammenfügen. Die Geschädigte bezog im fraglichen Zeitraum vom Aktionärs-Sparkonto der K.________(Bankinstitut) insgesamt CHF 5’000.00, vom Privatkontoplus der K.________(Bankinstitut) circa CHF 75’000.00 und vom Sparkonto der L.________(Bankinstitut) CHF 54’00.00. Der Zeitpunkt und die Höhe der einzelnen Barbezüge korrespondieren mit den beiden Zusammenstellungen.