Am 24. Juni 2020 fand die delegierte Einvernahme der Geschädigten statt (pag. 171 ff.). Dabei gilt vorderhand zu berücksichtigen, dass von der ersten zur zweiten Einvernahme fast drei Jahre vergangen sind, und, dass es sich bei der Geschädigten um eine betagte Frau handelt, sie nicht Privatklägerin ist und somit keine Akteneinsicht vor der zweiten Einvernahme hatte. Sie konnte deshalb nur das schildern, was ihr nach drei Jahren noch in Erinnerung geblieben ist. Gleichwohl konnte sie über den Ablauf wie sie den Beschuldigten kennengelernt habe (pag. 172, Z. 36 ff.), weswegen sie die Düfte gekauft habe (pag. 172, Z. 48 ff.;