Die Geschädigte hat dem Beschuldigten nicht die Schuld gegeben, dass sie so viel Geld für Düfte ausgegeben habe. Mit der Zeit habe sie gedacht, dass sie einfach etwas viel Geld ausgegeben habe. Sie wäre froh gewesen, wenn sie nur die Hälfte dafür ausgegeben hätte. Aber: «Es isch irgendwie e chli so cho» (pag. 164, Z. 348 f.). Die Geschädigte wiederholte, dass sie von sich aus nicht zur Polizei gegangen wäre (pag. 165, Z. 383; so bereits bestätigt anlässlich der mündlichen Anzeigeerstattung). Als sie dem Beschuldigten von der Anzeige erzählt gehabt habe, habe dieser ihr gesagt, dass sie aufpassen solle, dass sie nicht bevormundet werde, vor allem von der Bank.