Sie nimmt den Beschuldigten teilweise sogar in Schutz, so z.B., dass dieser ihr Düfte für drei Jahre gebracht habe, weil der Chef das so gesagt habe oder betreffend den Vorfall mit dem Öffnen der grossen (Duft-)Flasche, die anschliessend zwecks Instandsetzung habe eingeschickt werden müssen. Das habe der Beschuldigte zuvor auch noch nicht gewusst, da er neu im Geschäft gewesen sei, meinte die Geschädigte