Sie belastete den Beschuldigten nicht übermässig, sagte aber, was ihr an ihm gestört habe ohne zu übertreiben. So sagte sie, dass es sie gestört habe, dass der Beschuldigte ihr einen Zettel zum Unterschreiben vorgelegt habe, er ihr aber keine Kopie davon gegeben habe, sondern den Zettel nur auf dem Handy gezeigt habe (pag. 164, Z. 346 f.). Sie nimmt den Beschuldigten teilweise sogar in Schutz, so z.B., dass dieser ihr Düfte für drei Jahre gebracht habe, weil der Chef das so gesagt habe oder betreffend den Vorfall mit dem Öffnen der grossen (Duft-)Flasche, die anschliessend zwecks Instandsetzung habe eingeschickt werden müssen.