Weiter machte die Geschädigte detaillierte Angaben, wie sie das Bargeld und in welchen Teilsummen abgehoben und dem Beschuldigten übergeben habe (pag. 158, Z. 31 ff., pag. 162, Z. 253, 260-266; pag. 163, 324 ff.; pag. 164, Z. 335 ff.). Die letzte Zahlung in der Höhe von CHF 8’000.00 habe er nicht verlangt. Sie habe ihm diese CHF 8’000.00 gegeben, weil sie gedacht habe, ihm diese noch zu schulden (pag. 158, Z. 41 ff.; pag. 163; nochmals bestätigt pag. 164, Z. 339 f.). Der Beschuldigte habe ihr angeboten, die Düfte gegen Provision weiterzuverkaufen, wenn sie eben eine gewisse Gesamtsumme bezahlt habe, führt die Geschädigte weiter aus (pag. 158, Z. 50, 52 ff.; pag. 163, Z. 280-297).