rungen über den Beschuldigten. Die Geschädigte erklärte ohne Suggestion, dass die Düfte nicht nur zur Erfrischung der Luft dienen, sondern auch gegen Milbenbefall in den neugekauften Betten nützen würden (pag. 158 Z. 24 f. sowie pag. 161, Z. 222). In diesem Zusammenhang erwähnte sie mehrmals, dass sie nicht so viele Düfte hätte haben wollen. Ihr sei mehr aufgedrängt worden, als sie hätte haben wollen. Sie habe nur für ein Jahr oder maximal 1,5 Jahre Düfte kaufen wollen (pag. 158, Z. 29 f; pag. 163, Z. 313).