15 Im Nachgang an die mündliche Anzeige vom 10. Juli 2017 (pag. 4 ff.) folgte die polizeiliche Einvernahme vom 20. September 2017 der Geschädigten (pag. 157 ff.). Es handelt sich dabei um die tatnächsten Aussagen, weshalb diesen besonders Gewicht zu schenken ist.