_ entstand, entsprechend auch nicht aufgeführt wurde. Dieser Sachverhaltsteil ist dennoch relevant, da er am Ursprung des angeklagten und täuschenden Verhaltens des Beschuldigten gegenüber C.________ steht. 13.3 Aussagen von C.________ 13.3.1 Ausführungen der Vorinstanz Die Vorinstanz fasste die Aussagen von C.________ zusammen und würdigte sie wie folgt (pag. 1029 ff.; S. 18 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; Hervorhebungen im Original):