14 schuldigten [pag. 978 Z, 3 ff.]) und der Beschuldigte seinen Kunden erklärte, sie würden die Luftqualität verbessern (pag. 1320 Z. 4 ff.). Der Beschuldigte bestreitet demgegenüber, C.________ die Raumdüfte als gegen Milben wirksam angepriesen (pag. 978. Z. 3), von ihr Bargeld in der Höhe von CHF 128'000.00 verlangt resp. ausgehändigt erhalten sowie ihr angeboten zu haben, die Duftflaschen weiterzuverkaufen (pag. 987 Z. 11 f.).