Bei all dem wusste A.________, dass die Überprüfung seiner falschen Angaben für die betagte und überforderte C.________ nicht oder nur mit besonderer Mühe möglich und nicht zumutbar war. Darüber hinaus rechnete er damit, dass C.________ darauf verzichtet, seinen Rückzahlungswillen und seine Rückzahlungsfähigkeit - soweit für sie überhaupt möglich - zu überprüfen, da sie ihm aufgrund der vorangegangenen Geschäfte betreffend die Bettwaren grosses Vertrauen schenkte und an seine Ehrlichkeit glaubte.