Mit seinen wahrheitswidrigen Erzählungen über seine Geschäfte mit wohlhabenden Leuten u.a. vom Zürichsee und dem Versprechen, ihr das Geld zurückzuzahlen, wenn sie ihm vorher bis zur Summe von CHF 143'000.-- noch mehr Geld gebe, täuschte A.________ die von ihm überforderte (s. Ziff. 1 hiervor) C.________ arglistig über seinen Rückzahlungswillen und seine Rückzahlungsfähigkeit.