von C.________ weiterhin Geld und gab ihr dabei wahrheitswidrig zu verstehen, dass er daran arbeite, ihr das Geld wieder zurückzugeben, namentlich mit dem Gewinn aus Verkäufen an «diese oder jene wohlhabende Frau», eine davon «am Zürichsee», oder an andere der «reichsten» Personen. In diesem Zusammenhang anerkannte er ihre bisherigen Zahlungen von CHF 128'000.-- und bezifferte den Gesamtbetrag, den er von ihr benötige, um ihr das Geld zurückzahlen zu können, mit CHF 143'000.--. Erst als C.________ ihm erklärte, dass ihre Bank ihr kein Geld mehr auszahlen wolle, bis sie eine Abrechnung über die Verwendung dieser Beträge vorlege, stellte A.________ seine Forderungen ein.