Unter Ziff. 2 der Anklageschrift vom 2. August 2021 wurde dem Beschuldigten Betrug, gewerbsmässig, evtl. mehrfach begangen in der Zeit von Mitte Mai 2017 bis zum 7. Juli 2017 in Bern im Betrag von gesamthaft CHF 68’000.00 zum Nachteil von C.________ vorgeworfen, wobei ihm folgender Sachverhalt zur Last gelegt wurde (pag. 933 f.): Als C.________ A.________ sagte, dass sie ja all diese Flaschen gar nicht benötigen würde, bot er ihr an, ihre Düfte gegen eine Provision zum halben Preis weiterzuverkaufen.