12 Als Folge dieser arglistigen Täuschungen händigte C.________ A.________ unter 13 Malen insgesamt CHF 60'000.-- in bar aus und bezahlte eine Rechnung der E.________ GmbH im Betrag von CHF 5'854.--, ohne die darin aufgeführten Produkte vollständig erhalten zu haben, wodurch sie sich selber am Vermögen schädigte.