11 Unter dem Titel Eventualanklage Betrug wurde dem Beschuldigten in der Anklageschrift alternativ folgender Sachverhalt angelastet (pag. 931 ff.): Vom November 2016 bis April 2017 verkaufte A.________ der damals 77-jährigen Rentnerin C.________ als Vertreter der Firma G.________ GmbH zu ihrer vollen Zufriedenheit über fünf Monate hinweg zwei neue Betten, eines davon mit elektrischem Lattenrost, Auflagen für Matratzen sowie zehn massgeschneiderte Sitz- und Rückenkissen für ihre Stühle für insgesamt ca. CHF 30'000.-- (s. Teileinstellungsverfügung vom 27.07.2021).