Gesamthaft bezahlte ihm C.________ dafür unter 13 Malen CHF 60'000.--. Mit seinem häufigen Erscheinen bei C.________, mit dem Vorenthalten der von ihr unterschriebenen Bestellung, welche mehr Produkte enthielt, als sie kaufen wollte, mit seinen aufdringlichen Angeboten, ihr immer mehr und grössere Flaschen mit Raumdüften zu verkaufen, mit seinen immer neuen, z.T. mehrmals wöchentlich und auch per Telefon gestellten Forderungen, denen er mit den fiktiven Rücksprachen mit seinem angeblichen «Chef» Nachdruck verlieh, überforderte A.