In der Folge brachte A.________ fast wöchentlich sukzessive neue Duftfläschchen, darunter auch grössere und teurere vorbei, bot sie C.________ mit dem Argument, «dies wäre auch noch gut», zum Kauf an. Ihrem Wunsch, nur Raumdüfte für ein Jahr zu kaufen, entgegnete A.________ wahrheitswidrig und ohne Begründung, dass man diese Düfte drei Jahre benötige und sie deshalb eine Menge kaufen müsse, die für drei Jahre reiche. Nachdem C.________ diesem Einwand nichts entgegnete, lieferte er weitere Fläschchen und liess sie sich jeweils mit Beträgen von CHF 200.-- bis 8'000.-- bar bezahlen. Gesamthaft bezahlte ihm C._____