Den von ihm empfohlenen Kauf von zwei weiteren Diffusern mit Raumdüften für ihre Küche und ihr Bad, lehnte sie ab. Dennoch liess er C.________ auf seinem Laptop eine Bestellung über 48 Duftfläschchen und 4 Diffuser im Wert von gesamthaft CHF 5’854.-- unterschreiben, von deren Umfang sie keine Kenntnis nehmen konnte, und von welcher er ihr auch keine Papierversion zur Verfügung stellte. Nachdem er ihr in der Folge zuerst kleine Fläschchen brachte, erklärte er ihr bald einmal, dass «es besser sei mit grossen» Flaschen. In der Folge brachte A.___