Mit Verfügung vom 27. Juli 2021 wurde das Verfahren gegen den Beschuldigten zum Nachteil von C.________ betreffend Wucher, angeblich begangen in der Zeit vom November 2016 bis April 2017 an der H.________ (Strasse) in I.________ (Ortschaft) (betr. Bettwaren) eingestellt (pag. 923 ff.). Mit Anklageschrift vom 2. August 2021 wurde gegen den Beschuldigten demgegenüber wegen Wuchers evtl. Betrugs, gewerbsmässig und evtl. mehrfach begangen in der Zeit von Mitte April bis ca. Mitte Mai 2017 im Betrag von gesamthaft CHF 60'000.00 zum Nachteil von C.____