320 Abs. 4 StPO eine rechtskräftige Einstellungsverfügung. Will die Staatsanwaltschaft nur hinsichtlich eines Teils des inkriminierten Sachverhalts einen Strafbefehl ausfällen oder Anklage erheben, muss sie eine beschwerdefähige, formelle Teileinstellungsverfügung mit entsprechender Rechtsmittelbelehrung erlassen (BGE 138 IV 241 E. 2.4 f., bestätigt in BGE 148 IV 124 E. 2.6.5). Eine explizite Teileinstellungsverfügung, die nicht den ganzen Lebenssachverhalt, sondern lediglich einzelne, erschwerende Tatvorwürfe betrifft, kann zur Wahrung der Rechte der Privatklägerschaft erforderlich sein, da diese damit mittels Beschwerde (Art. 322 Abs. 2 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 Bst.