Der Zeitraum wird von Mitte April 2017 bis 7. Juli 2017 eingegrenzt. Die Staatsanwaltschaft konkretisierte in der Anklageschrift weiter, dass die Barzahlungen der ersten CHF 60'000.00 zwischen Mitte April und Mitte Mai unter 13 Malen und in Teilsummen bis zu CHF 8'000.00 erfolgten (Phase Forderung aus Sukzessivlieferung). Die weiteren CHF 68'000.00 sei- 4 en sodann in der Zeit von Mitte Mai 2017 bis zum 7. Juli 2017 und unter 11 Malen in bar erfolgt. Die Beträge seien jeweils von der Geschädigten persönlich ausgehändigt worden.