S. 6 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Vorliegend wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten zusammengefasst auf rund vier Seiten und in verschiedenen Phasen gegliedert (Forderung gemäss Rechnung E.________ GmbH, Forderungen betreffend Sukzessivlieferung und Weiterverkauf gegen Provision) Wucher eventuell Betrug in der Gesamthöhe von CHF 133'854.00 (= CHF 5'854.00 [Rechnung E.________ GmbH] + CHF 60'000.00 + CHF 68'000.00) vor. Der Zeitraum wird von Mitte April 2017 bis 7. Juli 2017 eingegrenzt.