3. Die Kosten der amtlichen Verteidigung seien gemäss der heute eingereichten Honorar- und Spesennote festzusetzen und auf die Gerichtskasse zu nehmen. 4. Die Verfahrenskosten seien auf die Gerichtskasse zu nehmen. 4.2 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung ihrerseits folgende Anträge (pag. 1342): I. A.________ sei schuldig zu erklären des Betrugs, gewerbsmässig begangen in der Zeit vom 15. April 2017 bis 7. Juli 2017 in Bern z. N. von C.________,