2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 16. November 2022 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1002). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 4. April 2023 und wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag zugestellt (pag. 1063 f.). Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 25. April 2023 focht der Beschuldigte das Urteil vollumfänglich an (pag. 1068 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte weder Anschlussberufung noch beantragte sie ein Nichteintreten auf die Berufung (pag. 1125).