und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 23.5 Monaten unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren, zu einer Landesverweisung von fünf Jahren und zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10'000.00. Weiter bestimmte die Vorinstanz die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ und traf die weiteren Verfügungen (Einziehung diverser Gegenstände zur Vernichtung und Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem).