1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 15. November 2022 (pag. 996 ff.) erklärte das Regionalgericht Bern- Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) schuldig des Betrugs, gewerbsmässig begangen in der Zeit vom 15. April 2017 bis 7. Juli 2017 in Bern zum Nachteil von C.________ und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 23.5 Monaten unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren, zu einer Landesverweisung von fünf Jahren und zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10'000.00.