3. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren vor dem Obergericht, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'500.00, trägt der Kanton Bern. 4. A.________ wird für das Beschwerdeverfahren vor dem Obergericht zu Lasten des Kantons Bern, Sicherheitsdirektion, ein Parteikostenersatz von CHF 2'529.05 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 5. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste