DIESELBE, Zeitschrift für Strafrecht [ZStR] 121/2003 S. 407). Diese psychiatrische Grundversorgung zielt nicht (nur) auf die Verbesserung der Bewährungsaussichten ab, sondern auch auf die Heilung bzw. Linderung psychischer Störungen zur besseren Bewältigung des Vollzugsalltags (CHRISTOF SIDLER/TANJA ZANGGER, in: Das Schweizerische Vollzugslexikon, 2.