Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts ist somit bei der Beurteilung in die Entscheidfindung mit einzubeziehen. 21.4 Aus Sicht der Kammer sind die Erwägungen des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern im Urteil vom 2. November 2020 (200 20 636) – soweit verwahrte Personen betreffend – nachvollziehbar und sachgerecht: Zum Vollzug einer Verwahrung ist kein spezifisches Vollzugsregime für die Unterbringung vorgesehen. Der Verwahrungsvollzug erfolgt regelmässig zusammen mit Strafgefangenen in geschlossenen Strafanstalten. Indes sieht Art.