Die vorliegend zu behandelnde Rechtsfrage betrifft den Straf- und Massnahmenvollzug, wofür das Obergericht als letzte kantonale Instanz zuständig ist. Sie tangiert daneben das Sozialversicherungsrecht, das im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern liegt. Der SID ist insoweit zuzustimmen, dass den Erwägungen der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern in seinem Urteil vom 2. November 2020 keine direkte Bindungswirkung zukommt.