9 21. Näher einzugehen ist hingegen auf das an verschiedenen Stellen angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 2. November 2020 (200 20 636 KV), dem eine vergleichbare Ausgangslage zugrunde lag. 21.1 In diesem Urteil hatte das Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen einen Einspracheentscheid betreffend Grundpflegeleistungen i.S.v. Art. 7 Abs. 2 Bst. c (c- Leistungen) der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV; SR 832.112.31) zu beurteilen.