8 zugsanstalt E.________ ermöglicht. Andernfalls hätte bereits früher eine Verlegung erfolgen müssen. Der Behandlungsbedarf könne überdies aufgrund der mit dem Vollzug einhergehenden Gesundheitsrisiken verursacht oder verstärkt werden, was vorliegend sicherlich der Fall sei. Aufgrund des besonderen Gewaltverhältnisses habe der Staat diese Kosten in jedem Fall zu tragen. In diesem Zusammenhang sei auch zu berücksichtigen, dass die Spitex auf Initiative der Behörden beigezogen worden sei.