2274 ff.). In der Folge wurde der Beschwerdeführer weiterhin in der Abteilung 60plus der Justizvollzugsanstalt E.________ verwahrt und eine private Spitex zur Pflege und Betreuung beigezogen, bis am 1. November 2022 die Verlegung in das Pflegezentrum F.______ erfolgte. Die beigezogene Spitex C._____ AG reichte am 18. Dezember 2020 nach ärztlicher Ermittlung des Hilfsbedarfs (amtliche Akten BVD pag. 2156) eine Offerte mit einem Kostenbeispiel ein (amtliche Akten BVD pag. 2171). Am 28. Januar 2021 retournierte der Beistand des Beschwerdeführers den unterzeichneten Vertrag mit der C._____ AG an die BVD.