Im Hinblick auf die anstehende Vollzugsplanungssitzung wurde vorläufig eine Spitex zur Pflege und Betreuung des Beschwerdeführers aufgeboten (amtliche Akten BVD pag. 2137). Anschliessend wurde eine Verlegung des Beschwerdeführers in ein Pflegeheim angestrebt und es wurden die nötigen Abklärungen in die Wege geleitet, mitunter ein forensisch-psychiatrisches Ergänzungsgutachten angefordert. Im Gutachten vom 30. April 2021 wurde beim Beschwerdeführer ein sehr hohes Rückfallrisiko sowie Fluchtgefahr festgestellt, was der Verlegung in ein privates Pflegeheim entgegenstand (pag. 2274 ff.).