17. Hintergrund des vorliegenden Verfahrens bildet die Inanspruchnahme einer privaten Spitex zur Pflege des Beschwerdeführers während seines Aufenthalts in der Justizvollzugsanstalt E.________. Der Beschwerdeführer wurde zu einer Verwahrung verurteilt und befand sich im Zeitraum von 12. Mai 2011 bis 1. November 2022 in der Abteilung 60plus der Justizvollzugsanstalt E.________ (amtliche Akten BVD pag. 2860 f. und pag. 1587). Nach einem kurzen stationären Spitalaufenthalt im November 2020 informierte die Justizvollzugsanstalt E._____