Ein schutzwürdiges Interesse müsse entgegen der SID bejaht werden. Die D.___ Krankenkasse AG sei mit einem potenziellen Forderungsprozess konfrontiert. Der zu treffende Entscheid könne sich reflexweise auf die rechtliche Beziehung zwischen der Beizuladenden und dem Beschwerdeführer auswirken. Das realistische Risiko, mit einer Forderung konfrontiert zu werden, reiche entgegen der SID für eine indirekte Betroffenheit aus. Im Folgeprozess mit ihr als Hauptbeteiligte bestünde wegen des ersten Urteils faktisch keinerlei Beurteilungsspielraum mehr, da die Entscheidung notwendigerweise einheitlich ergehen müsse (zum Ganzen pag.