Mit Beschwerde an die SID vom 11. August 2022 beantragte er die Rückerstattung im Umfang von total CHF 49'777.34, da zwischenzeitlich weitere Rechnungen (März 2022 bis Juni 2022) einstweilig durch den Beschwerdeführer beglichen worden waren. Da sämtlichen Forderungen derselbe Sachverhalt zugrunde liegt und dieselbe Rechtsgrundlage zur Rückforderung angeführt wird, mithin ein enger sachlicher Zusammenhang besteht, trat die SID zu Recht auf den (erweiterten) Antrag ein.