In diesem Zusammenhang hatte er die Rückerstattung der einstweilen selbst beglichenen Rechnungen beantragt und diese in seinem Gesuch vom 20. Mai 2022 mit CHF 39'731.82 beziffert (Dezember 2020 bis März 2022). Mit Beschwerde an die SID vom 11. August 2022 beantragte er die Rückerstattung im Umfang von total CHF 49'777.34, da zwischenzeitlich weitere Rechnungen (März 2022 bis Juni 2022) einstweilig durch den Beschwerdeführer beglichen worden waren.