6. Mit Eingabe vom 14. April 2023 reichte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschwerdeführers das Schreiben der D.___ Krankenkasse AG vom 11. April 2023 zu den Akten, worin diese eine Kostenübernahme betreffend grundpflegerische Leistungen im Justizvollzug erneut ablehnte (pag. 253 ff.). 7. Mit Schreiben vom 1. Mai 2023 beantragte die SID mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid und punktuellen Ergänzungen die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde (pag. 265 f.). 8. Seitens der Generalstaatsanwaltschaft wurde mit Eingabe vom 25. Mai 2023 auf eine Stellungnahme verzichtet (pag. 273).