Es sei die D.____ Krankenkasse AG, im Sinne von Art. 14 VRPG/BE dem Verfahren beizuladen. 5. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern am 11. April 2023 das Beschwerdeverfahren und forderte die SID 2 auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 245 f.).